Ausnahmeregelung gemäß § 9 Abs. 2 SPO DHB
für die Bundesligen in der Hallenhockeysaison 2019 / 2020
Aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Nationalmannschaften sowie der Vorbereitungen auf die olympischen Spiele in Tokio 2020 hat das Präsidium entsprechend der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 SPO DHB für die Hallenhockeysaison 2019 / 2020 abweichend von Satz 1 beschlossen, dass die Ansetzungen der Bundesligaspiele (Damen & Herren) auch dann verbindlich bleiben, sollte ein Verein einen oder mehrere Spieler der Erwachsenenaltersklasse an einem der angesetzten Termine zu einer DHB-Maßnahme gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB abstellen.
Die Möglichkeit, Spiele auf Basis des einvernehmlichen Einverständnisses der beteiligten Vereine zu verlegen, ist hiervon unberührt und bleibt weiterhin bestehen.
i.A. des DHB Präsidiums
Bernd Schuckmann Harald P. Steckelbruck
Vorsitzender Sportausschuss Koordinator Sport national / international
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