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BHV - Spielbetrieb • Nr. 209 vom 20.8.2021

Neue Corona-Regeln ab dem 20.8.2021

der Berliner Senat hat die vierte Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht, die ab Freitag, den 20.08.2021, wirksam wird.

Für den Sport in Berlin ergeben sich drei wesentliche Änderungen:

 

1. Bei Wettkämpfen im Freien besteht bei Veranstaltungen/ Wettkämpfen bereits eine Testpflicht für alle Anwesenden ab einer Personenzahl von 100 Anwesenden (also Sporttreibende plus Zuschauende).

Damit wurde die bisherige Zahl von 750 Personen drastisch reduziert.

 

2. Die Personen, die weder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung vorweisen können, benötigen also einen negativen Test – dieser kann wie bisher mit einem maximal 24 Stunden alten POC-Antigen-Test (sogenannter „Bürgertest“, Schnelltest) oder mit einem PCR-Antigen-Test (Abstrich mit Laborbefund), der 48 Stunden alt sein darf.

 

3. Schülerinnen und Schüler haben ab dem 20.08.2021 keine Testpflicht mehr, dies gilt für alle Schulbesuchenden, unabhängig ihres Alters und unabhängig von der Gruppengröße.

 

Alle weiteren Regelungen gelten unverändert.

Ein ausführliches Schutz- und Hygienekonzept für die Feldsaison wird zeitnah veröffentlicht und ist dann unter "Downloads" auf der BHV-Seite zu finden.

Das Schutz- und Hygienekonzept der Ballsportverbände ist in Arbeit und soll Ende nächster Woche veröffentlicht werden.

 

Berlin, 20.8.2021

Gudrun Seeliger

-Sportwartin und Hygienebeauftragte BHV-
 


 
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