OHV-Schiedsgericht
Nichtantreten zu einem Meisterschaftsspiel aufgrund von COVID-19-Erkrankungen
15.7.2022 - Das VSG hat in diesem Verfahren u.a. entschieden, dass bei der Beurteilung der Frage der Spielfähigkeit einer Mannschaft grundsätzlich alle laut Gesamtpassliste eines Vereins für diese Mannschaft spielberechtigten Spieler zu berücksichtigen sind, das Verschulden des nicht angetretenen Vereins vermutet wird und es sich bei der 4-Tages-Frist des § 25 Absatz 7 Satz 4 SPO DHB zur Exkulpation des nicht angetretenen Vereins bzgl. eines möglichen Tatsachenvortrags bzw. der Vorlage etwaiger Nachweise um eine Ausschlussfrist handelt.
Die Parteien stritten über eine Entscheidung des ZA OHV, mit der dieser festgestellt hat, dass die Mannschaft des Antragstellers zu einem Meisterschaftsspiel schuldhaft nicht angetreten ist und dieser u.a. in der Wertung der laufenden Saison drei Punkte abgezogen hat, was im Ergebnis zu deren Abstieg führte. Das VSG des OHV hat die Entscheidung des ZA im Ergebnis vollumfänglich bestätigt und die Revision nicht zugelassen.
Der Antragsteller vertrat die Ansicht, seine Mannschaft sei wegen Ausfällen, die auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen seien, nicht spielfähig gewesen, weshalb kein Verschulden vorliege und legte, z. T. erst in dem Verfahren vor dem ZA bzw. im gerichtlichen Verfahren, zahlreiche ärztliche Schreiben vor.
» Entscheidung des OHV-Schiedsgerichts
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