Bearbeitung der Pässe
-hier: Passlöschungen-
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Pässe nicht zu einem rückwirkenden Datum gelöscht werden können. Pässe werden mit dem Datum der Antragstellung ausgetragen.
Im Moment häufen sich die Passlöschungen zum 31.12.2019 und wir gehen davon aus, dass dies mit der Annahme verbunden ist, dass damit die Passzahlen zum 1.1. beeinflussbar sind. Das ist nicht der Fall, da die Passdatei zum Stichtag „eingefroren“ wird und nachträgliche Löschungen nichts mehr bewirken.
Jeder Verein sollte seine Mitgliederverwaltung so in Ordnung halten, dass Löschungen entsprechend (vor allem vor dem wichtigen Stichtag 31.12.) vorher bearbeitet werden.
Berlin 31.01.2020
-Passstelle BHV-
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